Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Alle vertraglichen Beziehungen zwischen INDETEX und ihren Kunden unterliegen den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, unter Ausschluss der allgemeinen oder besonderen Bedingungen des gewerblichen Abnehmers.
2. Gefahren- und Eigentumsübergang Der Gefahrenübergang für Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen der Ware erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung.
Der Eigentumsübergang der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises durch den Käufer.
Solange der Preis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer nicht das Recht, über die Ware zu verfügen, insbesondere darf er sie nicht verpfänden oder an einen Dritten verkaufen oder sie einem Dritten in irgendeiner Form oder unter irgendeinem Titel zur Verfügung stellen. Der Käufer kann die Ware auch nicht umgestalten, veräußern, übertragen und/oder belasten.
3. Mängel
Der Käufer muss INDETEX jeden sichtbaren Mangel an der gelieferten Ware innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung der Ware per Einschreiben melden. Andernfalls kann sich der Käufer nicht mehr auf diesen Mangel berufen. Jeder verborgene Mangel muss vom Käufer spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Entdeckung des verborgenen Mangels an INDETEX gemeldet werden. Andernfalls kann sich der Käufer nicht mehr auf diesen Mangel berufen. Außerdem muss ein Anspruch wegen eines versteckten Mangels spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung unter Androhung des Verfalls geltend gemacht werden. Wenn die Ansprüche des Käufers begründet und zulässig sind, beschränken sich die Verpflichtungen von INDETEX auf den Ersatz oder die Reparatur der nicht konformen Ware nach dem Ermessen von INDETEX. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine andere Entschädigung.
4. Höhere Gewalt
INDETEX behält sich das Recht vor, Bestellungen entschädigungslos zu stornieren, wenn höhere Gewalt die normale Ausführung der Bestellung gefährdet. Ausdrücklich als Fälle höherer Gewalt gelten: Streiks, Transportengpässe, Feuer, Überschwemmungen, Materialschaden, Unruhen, Krieg, Epidemien, Unfälle, entweder bei INDETEX oder einem seiner Lieferanten, unabhängig von der Ursache. Diese Liste ist nicht erschöpfend.
5. Preis
Der in der Rechnung angegebene Betrag ist ein Nettobetrag, der die Mehrwertsteuer, Steuern und Kosten enthält. Diskont- und Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
Die Rechnungen sind bei Lieferung in Mouscron in bar zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug erhöht sich der Rechnungsbetrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um Verzugszinsen in Höhe des gemäß dem belgischen Gesetz vom 02.08.2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr geltenden Zinssatzes, mindestens jedoch um 12 % auf Jahresbasis. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung am Fälligkeitstag ohne schwerwiegende und anerkannte Gründe wird zusätzlich zum geschuldeten Betrag von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 12 % des Gesamtbetrags der Rechnung fällig, mindestens jedoch 125 EUR, auch wenn eine Stundung gewährt wird. Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung durch den Käufer behält sich INDETEX das Recht vor, die noch ausstehenden Lieferungen ohne vorherige Inverzugsetzung und unter Vorbehalt aller weiteren Rechte auszusetzen.
Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung am Fälligkeitstag führt dazu, dass der Gesamtsaldo aller anderen Rechnungen, auch der noch nicht fälligen, von Rechts wegen sofort fällig wird.
Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag ist INDETEX berechtigt, den Vertrag acht Kalendertage nach erfolgloser Mahnung per Einschreiben als von Rechts wegen aufgelöst zu betrachten. In allen Fällen, in denen der Vertrag zu seinen Lasten aufgelöst wird, verpflichtet sich der Käufer, INDETEX als pauschalen Schadensersatz einen Betrag in Höhe von 30 % des Preises zu zahlen, mindestens jedoch 125 EUR.
Im Falle einer Beanstandung muss die Rechnung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt reklamiert werden.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass INDETEX berechtigt ist, den vom Käufer geschuldeten Preis mit Beträgen zu verrechnen, die INDETEX dem Käufer schuldet.
6. Zuständiges Gericht – anwendbares Recht
Im Falle eines Rechtsstreites sind ausschließlich die Gerichte von Tournai zuständig. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht.